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Garantie

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. MARMITE sp. z o.o. mit Sitz in Zakrzewie ul. Przemysłowa 4, 62-070 Dopiewo, eingetragen im Unternehmensregister des Landesgerichtsregisters beim Amtsgericht Poznań-Nowe Miasto und Wilda in Poznań, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000581685, die Waschbecken, Duschwannen und Badewannen aus mineralischem Verbundwerkstoff (im Folgenden als „Produkte“ oder separat als „Produkt“ bezeichnet) herstellt, ist der Garant.
  2. Die Garantie wird nur dem Marmite-Kunden gewährt, der als Unternehmer das Produkt direkt vom Garantiegeber („Kunde“) gekauft hat. Die vorherige schriftliche Zustimmung des Garantiegebers ist erforderlich, um die Rechte und Pflichten des Kunden auf Dritte zu übertragen.
  3. Die gewährte Garantie bestätigt, dass das Produkt keine physischen Mängel aufweist, die während des Herstellungsprozesses der Produkte entstehen oder auf die Verwendung ungeeigneter Materialien zur Herstellung der Produkte zurückzuführen sind, die das Produkt unbrauchbar machen würden. Insbesondere haftet der Garant nicht für Produktmängel, die auf Folgendes zurückzuführen sind: (i) Mechanische Schäden am Produkt, die nach der Übergabe an den Kunden entstehen, und (ii) natürlicher Verschleiß der Produkte, einschließlich Kratzern auf der Oberfläche, die während der Verwendung des Produkts entstanden sind.
  4. Der Haftungsumfang des Garantiegebers ist in § 1 Nummer 3 dieses Vertrages festgelegt. Im Rahmen dieser Garantie haftet der Garant nicht für Schäden, die sich aus dem Defekt des Produkts ergeben (d. h. Sachschäden beim Kunden, die durch das defekte Produkt verursacht wurden).
  5. Die Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass:
    a) das Produkt gemäß den Anweisungen des Garantiegebers im Handbuch und gemäß den festgelegten Regeln der Baukunst sowie gemäß den einschlägigen harmonisierten Normen zusammengebaut wird,
    b) das Produkt für den vorgesehenen Zweck verwendet wird,
    c) das Produkt gemäß den Anweisungen des Garantiegebers, die in den auf der Website verfügbaren Anweisungen enthalten sind: https://site.marmite.mda.pl/pl/wspolpraca/pliki-do-pobrania/ verwendet wird.

§ 2 Garantiezeit und -umfang

  1. Die Garantiezeit hängt von der Art der Gelcoatbeschichtung ab, die der Garant bei der Herstellung der Produkte verwendet, und beträgt:
    a) 5 Jahre ab dem Datum, an dem das Produkt an den Kunden übergeben wurde – für ein Produkt mit einer Standard-Gelbeschichtung und Top Solid- oder Top Granit-Beschichtungen;
    b) 10 Jahre ab dem Datum, an dem das Produkt an den Kunden übergeben wurde – für ein Produkt mit einer Evermite-Gelcoatbeschichtung.
  2. Die Garantie gilt auf dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaft (EG).

§ 3 Beseitigung von Produktmängeln

  1. Ein detailliertes Verfahren zur Prüfung von Reklamationen finden Sie unter: https://site.marmite.mda.pl/pl/wspolpraca/pliki-do-pobrania/
  2. Innerhalb von 14 Werktagen nach dem Datum der korrekten Einreichung der Reklamation durch den Kunden sollte der Garantiegeber diese prüfen und den Kunden über ihre Annahme oder Ablehnung informieren.
  3. Wenn die Beschwerde angenommen wird, verpflichtet sich der Garant oder die von ihm angegebene Stelle, die Mängel innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Information des Kunden über die Annahme der Beschwerde oder ab dem Datum des Ablaufs der Frist, die zur Information des Kunden über die Prüfung der Beschwerde vorgesehen ist, zu beseitigen. Wenn im Streitfall die Position des Kunden in einem Gutachten bestätigt wird, verpflichtet sich der Garant oder das von ihm angegebene Unternehmen, die Mängel des beanspruchten Produkts innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zu beseitigen, an dem der Garant das Gutachten erhalten hat.
  4. Produktmängel können auf folgende Weise behoben werden:
    a) Bereitstellung eines neuen Produkts für den Kunden auf Kosten des Garantiegebers; oder
    b) Reparatur des beanspruchten Produkts auf Kosten des Garantiegebers; oder
    c) Rückerstattung der Kosten für den Kauf des Produkts an den Kunden auf Kosten des Garantiegebers.
    Die Entscheidung, wie ein Produktfehler behoben werden soll, liegt in der alleinigen Verantwortung des Garantiegebers.
  5. Der Garant trägt keine Kosten für den Erhalt, die Lieferung und das Recycling des beanstandeten Produkts, es sei denn, das beanstandete Produkt wurde ihm auf seine Anfrage während des Beschwerdeverfahrens geliefert und die Beschwerde wurde von ihm angenommen.

§ 4 Schlussbestimmungen

  1. In allen in diesem Dokument nicht geregelten Angelegenheiten gelten die einschlägigen Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches.\
  2. Alle Streitigkeiten zwischen dem Garanten und dem Kunden werden von einem polnischen ordentlichen Gericht beigelegt, das für den Sitz des Garanten zuständig ist.

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